Gemeindemitglied werden

Mitglied unserer Gemeinde werden!?
Was ist in Luxemburg anders als in Deutschland?

In Deutschland werden von den Einwohnermeldeämtern die Namen zugezogener evangelischer Christen an die Kirchen weitergegeben. Wenn Sie sich an einem Ort abmelden, wird die Kirche darüber informiert und sie gehören dann auch nicht mehr der Kirche an. Sobald Sie sich dann an dem neuen Wohnort anmelden, werden die Daten an die Kirche übermittelt und Sie gehören dann an ihrem neuen Wohnort zu einer Kirchengemeinde.

Dies ist anders in Luxemburg und den anderen ausländischen deutschsprachigen Gemeinden.

Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, gehören Sie in Deutschland auch keiner Kirche mehr an. Bei der Anmeldung in Luxemburg werden Ihre Daten dann aber nicht an eine Kirchengemeinde weitergeleitet. Sie sind dann also zunächst einmal in gar keiner Kirche mehr Mitglied. In Luxemburg müssen Sie sich selber bei der Kirchengemeinde melden und beitreten.

Wenn Sie also unserer Gemeinde angehören möchten, müssen Sie sich bei der Kirchengemeinde melden und in die Gemeinde (mit Beitrittserklärung) eintreten. Ohne diesen Schritt der Anmeldung sind Sie kein Gemeindemitglied.

Warum sollte ich der Kirchengemeinde beitreten?

Unsere Kirchengemeinde finanziert sich fast ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder. Nur wenn genügend Mitglieder vorhanden sind und mit ihrem Beitrag zur Finanzierung der Gemeindearbeit beitragen, kann die Gemeinde auf Dauer erhalten bleiben.

 Als Gemeindemitglied können Sie das Leben der Gemeinde mitbestimmen, z. B. auf der jährlichen Gemeindeversammlung, bei Wahlen des Kirchenvorstandes oder des Pastors oder indem Sie selbst im Kirchenvorstand mitarbeiten.

Um Pate werden zu können, müssen Sie Mitglied einer Gemeinde sein. Ebenso wird bei der Taufe oder Konfirmation eines Kindes die Mitgliedschaft zumindest eines Elternteils vorausgesetzt.

Unsere Gemeinde wendet sich nicht nur an evangelische Christen aus Deutschland, sondern an alle, die die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie sich am Leben der Gemeinde beteiligen können, also auch an evangelische Christen aus anderen Ländern.

Welche Verpflichtungen gehe ich mit einer Mitgliedschaft ein?

Ihre Verpflichtung besteht darin, dass Sie die Gemeinde finanziell mit einem Mitgliedsbeitrag unterstützen.

In § 11 der Gemeindeordnung heißt es: “Mit seiner Beitrittserklärung erkennt das Gemeindemitglied die Gemeindeordnung an und verpflichtet sich, mit einem angemessenen Jahresbeitrag der Gemeinde zu helfen, ihre Aufgaben zu erfüllen”. Als Orientierung für “angemessen” mag dienen, dass die Evangelischen Kirche in Deutschland für Auslandsgemeinden einen Beitrag von mindestens einem Prozent des Einkommens empfiehlt. Nach Möglichkeit sollte die Summe auf volle fünf oder zehn Euro gerundet werden.

Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene sind solange vom Beitrag befreit, bis sie über ein eigenes Einkommen verfügen, längstens aber bis zum 27. Lebensjahr.

Natürlich wünschen wir uns, dass Sie unsere Gottesdienste besuchen und das gemeindliche Leben mitgestalten, aber das ist keine Verpflichtung.